GERICHTSGUTACHTEN


Die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgt bei einem Rechtsstreit
oder in einem selbstständigen Beweisverfahren nach § 485 ZPO
grundsätzlich durch das Gericht.

Mit der Erstellung eines Gutachtens wird der zuständige Richter
in der Beantwortung von fachlichen Fragen in Bezug
auf Sachverhalte zu einer strittigen Grenze unterstützt.

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