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Grundbesitz ist, seitdem es Privateigentum an Grundstücken gibt, eine beliebte Form der Existenzsicherung und Kapitalanlage. Damit sich die Kapitalanlage in Grundstücke nicht als Fehlinvestition gestaltet, wird in vielen Fällen vor dem Erwerb ein Wertgutachten oder eine Renditeermittlung eines erfahrenen Sachverständigen eingeholt.
Anlass für eine Wertermittlung kann ein Verkauf oder Kauf, eine Erbschaft, Vormundschaftsangelegenheiten, Ehescheidungen oder auch die Begründung von Rechten an Grundstücken sein.
Seit über 10 Jahren bin ich, Dipl.-Ing. (FH) Hubert Mütze, als Grundstückssachverständiger tätig. Mehrfach wurde ich als Mitglied des Gutachterausschusses im Muldentalkreis bzw. Landkreis Leipzig bestellt.
Die Ausbildung und auch ständige Weiterbildung erfolgte bei Sprengnetter Immobilienbewertung und sichert den neuesten Wissensstand und somit eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie.
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Folgende Leistungen kann ich als Sachverständiger für Sie erbringen:
- Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke bzw. Wohn- und Teileigentum)
- Gutachten über landwirtschaftliche Nutzflächen
- Beleihungswertermittlung für Kreditinstitute
- Gutachten über unbebauten und bebauten Erbbaurechten bzw. von Erbbaurechtsgrundstücken
- Gutachten über den Einfluss von Baulasten und Dienstbarkeiten auf den Verkehrswert
- Bewertung bei Zwangsversteigerungen, Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen
- Wertermittlung bei Enteignung sowie Planungsschaden
- Wertermittlung in Sanierungs-, Entwicklungs-, Umlegungs- und Grenzreglungsverfahren
- Wertermittlung bei Einfluss sonstiger Rechte und Belastungen ( Denkmalschutz, Reallasten Wohnungsrecht, Überbau, Notwege)
- Mietwertermittlung im Rahmen des Erbschaftssteuerrechtes
- Prüfung des Feststellungsbescheides gemeinsam mit Ihrem Steuerberater auf die Einhaltung des IV. bzw. VI. Abschnittes des Bewertungsgesetzes (BewG).
Nach § 177 BewG ist den Bewertungen der unbebauten und bebauten Grundstücke der gemeine Wert ( §9 BewG) zugrunde zu legen.
Der gemeine Wert entspricht dem Verkehrswert (= Marktwert) nach § 194 BauGB
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