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Kataster- und Ingenieurvermessung in Sachsen


Gern möchten wir Ihnen einige Begriffe rund um das Thema "Grundstück und Vermessung" erläutern und unsere Dienstleistungsspektrum anschaulich erklären.

Alle nachfolgend genannten Vermessungsaufgaben können durch unser Büro erledigt werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an uns und wir beraten Sie detailliert! 

Unseren gesamten Leistungskatalog finden Sie hier !



Die Arbeit der Vermesser wird untergliedert in die

  • Katastervermessung zur Info-Rubrik Katastervermessung  (kat)
  • und die

  • Ingenieurvermessung zur Info-Rubrik Ingenieurvermessung (ing)



In der Praxis fließen die Katastervermessung und Ingenieurvermessung meist zusammen, wie folgendes Beispiel zeigt:


Sie möchten ein Gebäude errichten. Was wird vermessungstechnisch benötigt?

Im Allgemeinen fordert das Bauordnungsamt einen Amtlichen Lageplan ( ing) nach Bauvorlagenverordnung, um den Bauantrag stellen zu können. In diesem Lageplan wird Ihr Baugrundstück mit allen wichtigen Details versehen dargestellt. Das sind die Versorgungsleitungen, ein Höhenraster im amtlichen Höhensystem, die Topographie (Zäune, bestehende Gebäude, Straßen, Vegetation...) und die bestehenden Grenzen des Flurstücks. Vermessung

Nach Unterlagen des Architekten wird durch uns das geplante Gebäude mit den entstehenden Abstandsflächen, im Bezug auf die Flurstücksgrenzen, in den Plan übertragen.

Es empfiehlt sich, eine Grenzwiederherstellung (kat) mehr Infos zu diesem Thema durchführen zu lassen, falls die Flurstücksgrenzen nicht hinreichend bekannt sind.


Oft wird vor der Bebauung auch eine Grenzfeststellung(Zerlegung) (kat) mehr Infos zu diesem Thema vorgenommen. Dabei wird ein Flurstück in zwei oder mehr Teile geteilt.

Ist der Bau von den zuständigen Behörden genehmigt, kann in der Örtlichkeit die Absteckung (ing) mehr Infos zu diesem Thema des geplanten Gebäudes vorgenommen werden.

Nach Fertigstellung ist durch den Eigentümer eine Gebäudeeinmessung (kat) mehr Infos zu diesem Thema (Verpflichtung laut dem Sächsischen Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz (SächsVermGeoG) ) zu veranlassen.


Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Vermessung. 

Nehmen Sie Kontakt zu den Kontaktdaten zu uns auf!